Punktlandung für die Vergaberechtsmodernisierung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18.03.2016 der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. Damit steht der rechtzeitigen Umsetzung des EU-Vergaberichtlinienpakets (2014/23 bis 25 EG) zum 18.04.2016 nichts mehr im Wege. Beinahe wäre es nicht gelungen, jedoch hat der Bundesrat seine Bedenken zurückgestellt und in einer Entschließung zusammen gefasst. Hauptkritikpunkt war, dass zwar die VOF und die VOL/A – EG in die Vergabeverordnung integriert wurden, nicht jedoch die VOB/A – EU. Auch die unterschiedlichen Regelung zur Frage des Nachforderns von Unterlagen wurde kritisch gesehen.

Damit greifen dann auch die neuen Schwellenwerte:
– für Bauaufträge: 5,225 Mio. Euro (bisher: 5,186 Mio. Euro)
– für Dienst- und Lieferaufträge: 209 000 Euro (bisher: 207 000 Euro)
– für Dienst- und Lieferaufträge oberster Bundesbehörden: 135 000 Euro (bisher: 134 000 Euro)
– für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern: 418 000 Euro (bisher: 414 000 Euro)

Auch der erst ab dem 18.04.2016 relevante Schwellenwert für die Vergabe von Konzessionsverträgen wurde auf 5,225 Mio. bestimmt.

Dr. Pils