Dies gilt auch und ganz besonders, wenn Sie auf dem Immobilienmarkt aktiv sind. Ob es nun die Entwicklung von Immobilien, die Errichtung von Neubauten, die Sanierung von Bestandgebäuden oder die dafür notwendige Planungen und öffentlichen Genehmigungen betrifft, gilt es immer eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und gerichtlichen Entscheidungen zu kennen und zutreffend umzusetzen. So kann eine lückenhafte Kenntnis der teilweise rasanten Entwicklung des Vergaberechts, welches einmal wieder mehr „grundlegend“ überarbeitet wurde, für Bieter und Bewerber das schnelle Aus im Wettbewerb bedeuten. Aber auch die Haftungsregelungen des Bauvertragsrechts sowie die vielfältigen Möglichkeiten der Sicherung von Ansprüchen für den Auftraggeber und Auftragnehmer müssen verinnerlicht und geschickt kombiniert werden können. Hier bedarf es spezieller Kenntnisse, wie nicht zuletzt die Bestrebung des Gesetzgebers zeigt, das Baurecht aus dem allgemeinen Zivilrecht zu extrahieren und in einem selbstständigen Regelwerk zu integrieren.
Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung und Spezialisierung auf den Rechtsgebieten rund um die Immobilie sowie dem Vergaberecht begleite ich Sie juristisch fundiert und mit Blick auf ein wirtschaftliches Ergebnis in einer persönlichen Beratungs- und Arbeitsatmosphäre bei Ihren Angelegenheiten. Meine Vernetzung ermöglicht es, bei Bedarf Teams spezialisierter Anwälte oder andere Fachleute (Steuerberater, Sachverständige etc.) zusammenzustellen und zu empfehlen.