Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst eine Vielzahl von Einzelrechtsgebieten.
Neben dem Kauf der Immobilie selbst kann auch ein Erbbaurecht als grundstückgleiches Recht an der Immobilie bestellt werden. Welche der Optionen die Bessere ist, muss sorgfältig abgewogen werden. Dabei sind die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume des Kauf- oder Erbbaurechts zu beachten.

Wer Wohnungseigentum begründen, verkaufen oder erwerben will, muss die Besonderheiten des Wohnungseigentums und des Bauträgerrechts kennen und berücksichtigen.

Die Verwertung der Immobilie zu Wohnzwecken, sei es im Rahmen des freien oder sozialen Wohnungsbaus, fordert nicht nur Kenntnisse auf dem Gebiet des Mietrechts. Die einschlägigen öffentlichen Fördermöglichkeiten und Bindungen sind ebenfalls für ein erfolgreiches Immobilienmanagment unerlässlich. Umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Gewerbemietrechts sind ebenfalls unverzichtbar.