Dr. Sabine Pils
Ob nun als Privatperson, juristische Person, privater oder öffentlicher Auftraggeber, Bauunternehmung oder Investor, um sich durch das Geflecht aus Gesetzgebung und Rechtsprechung sicher bewegen zu können, ist heute eine kompetente, spezialisierte juristische Beratung unverzichtbar.

Ob es nun die Entwicklung von Immobilien, die Errichtung von Neubauten, die Sanierung von Bestandgebäuden oder die dafür notwendige Planungen und öffentlichen Genehmigungen betrifft, gilt es immer eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und gerichtlichen Entscheidungen zu kennen und zutreffend umzusetzen. Die frühzeitige juristische Begleitung von Bauvorhaben führt nicht nur zur Rechtssicherheit der Beteiligten im Umgang mit Problemlagen und deren Auflösung, sondern verbessert die Möglichkeit im unvermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzungen die eigene Rechtsposition zu wahren.

Der Erfolg eines Vorhaben hängt nicht nur von der Planung und Bauausführung ab, sondern auch von der kompetenten Regelungen zum Nachtragsmanagement, Haftungs- und Sicherungsregelungen im Vertrag. Das private Baurecht ist geprägt durch ein Nebeneinander von Verträgen nach dem BGB und der VOB, welches durch die Novellierung des Bauvertragsrechts im BGB noch einmal eine neue Dynamik erhalten hat. Hier ist vieles in Bewegung gekommen und gerichtlich noch nicht gefestigt, so dass spezielle Kenntnisse erforderlich sind.

Bei der Beauftragung von Bau-, Dienst- oder Planungsleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber sind das nationale und das europaweite Vergabeverfahren zu beachten. Das Vergaberecht ist ein äußerst dynamisches Rechtsgebiet, das zudem durch die Rechtsprechung der Vergabekammern und Vergabesenate vielfach geprägt und präzisiert wird.

Viele Vorhaben können heute gefördert werden und damit Motor für Innovation und Entwicklung sein. Hier ist die Kenntnis von europäischen Beihilfe- und Zuwendungsrecht zwingend erforderlich, um die einmal gewonnene Förderung nicht nachträglich zu verlieren. Dies gilt selbstverständlich auch für eine Förderung  durch nationale oder kommunale Förderprogramme.

Das Eigentum am Gebäude gewinnt nicht nur der Eigentümer, sondern auch der Erbbauberechtigte. Das Erbbaurecht eröffnet aufgrund seine Belastbarkeit  mit Grundschulden etc. eine attraktive Alternative  gegenüber der Grundstückeigentum  für die Entwicklung und Bewirtschaftung von Immobilien. Das Erbbaurecht, eher bekannt als Instrument im Kirchenumfeld, wird mittlerweile sowohl im Bereich der Hochschulentwicklung als auch im Bereich der Gewerbeimmobilie als Instrument erkannt und eingesetzt. Bei der Kombination von ausschreibungspflichtigen Bauverträgen mit Erbbaurechten und den zur Verwertung notwendigen Gewerbemietverträgen bedarf es hoher Sorgfalt und Spezialkenntnissen.

Seit 1992 bin ich in unterschiedlichen Institutionen und Organisationen auf den angesprochenen Rechtsgebieten tätig. Dabei hatte ich Gelegenheit sowohl als Beschäftigte des Landes NRW als auch als Rechtsanwältin vertiefte Kenntnisse sowohl in die öffentlichen als auch privatwirtschaftlichen Bedarfe zu gewinnen.

Für meine Arbeit kann ich auf ein Team  spezialisierter Anwälte oder andere Fachleute (Steuerberater, Sachverständige etc.) zurückgreifen.

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